Reitwegebeschilderung entfernen

Verkehrszeichen 257-51 sperrt einen nicht mehr bestehenden Waldweg

Mit Schreiben vom 2. März 2022 hat sich die Wir-Fraktion an den Bürgermeister gewandt und beantragt, dass die überwiegend unzulässige Beschilderung von Reitwegen im Gemeindegebiet bei nächster Gelegenheit abgenommen wird. Anlass ist ein bis heute nicht umgesetzes Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf aus Juni 2018. Damals befand das Gericht die Ausschilderung von Reitwegen als unzulässig. Der Kreis Viersen konnte das Gericht nicht von seiner Haltung überzeugen, dass es zwischen reitenden und anderen Verkehrsteilnehmern zu Konfliktfällen käme.

Neben der allgemeinen Unzulässigkeit der Beschilderung im Brüggener Schilder-Wald findet sich an Pfählen und Bäumen so manche Skurrilität. So schließen beispielsweise Verkehrszeichen „Reitweg“ alle übrigen Verkehrsteilnehmer von der Benutzung entsprechend gekennzeichneter Wege aus. Auch finden sich in den Wäldern mehrere Fälle von für Reitende gesperrter Wege, die nach Jahrzehnten längst nicht mehr existieren. Fotos dazu im beigefügten Antrag, siehe unten.

Damit sich der oftmals ausgelastete Bauhof nun nicht per Ratsbeschluss um überflüssige Reitwegeschilder kümmern muss, hat die Wir beantragt, dass die Verkehrszeichen nicht umgehend, sondern bei sich bietender Gelegenheit abgenommen werden sollen. Zudem weiß selbst die Gemeinde nicht, wo sich überall Reitwegeschilder befinden. Beim Abräumen soll, so der Antrag, die Bevölkerung um Hinweise auf die Standorte gebeten werden.

Der Antrag ‚Reitwegebeschilderung‘ im Original als PDF.

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