Weitergabe von privaten Adressdaten

Widerspruch Bundesmeldegesetz

Auch die Burggemeinde darf die Adressdaten ihrer Bürgerinnen und Bürger an Religionsgemeinschaften, Parteien, Adressbuchverlage oder die Bundeswehr weitergeben. Es sei denn, die Bürgerinnen und Bürger haben dem zuvor ausdrücklich widersprochen. So steht es im Bundesmeldegesetz. Uns fiel das Thema durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Viersen in die Hände – einer Publikation, die nun wirklich kaum jemand kennt, geschweige

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