Antrag Mobilitätskonzept

drei Fußgänger, mehrere PKW und ein Transporter am Kreisel vor der Rochuskapelle in Brüggen

Wäre es sinnvoll, den Burgwall wieder in beide Richtungen befahrbar zu machen? Soll es am Rande der Innenstadt Fahrradparkplätze geben? Und an welchen Straßenkreuzungen können Rollstuhlfahrer nicht die Straßenseite wechseln? Drei von ‚hundert‘ Fragen, die verdeutlichen, wo ein Mobilitätskonzept die Grundlage für Verbesserungen sein kann. Als jetzt die CDU-Fraktion beantragte, die komplette Rochus-Kapelle gegenüber dem Schwimmbad ein Stück weit in den Herrenlandpark zu versetzen, begründete sie das damit, dass die Verkehrssituation vor der Kapelle verbessert werden könne. Tatsächlich kann man das vermuten – aber das kleine Kirchlein für viel höhere Summen zu versetzen, nur weil man vermutet, dass das etwas bringen könnte, ist der Wir-Fraktion im Gemeinderat zu wenig.

In der Vergangenheit verwies die Verwaltung immer wieder auf das ‚Radwegekonzept‘ der Gemeinde, wenn es um Fahrstrecken für Fahrräder ging. Weil ein Radwegekonzept nicht über das Ratsinformationssystem abrufbar ist, haben wir uns das Machwerk im vergangenen Jahr einmal heraussuchen lassen – und staunten nicht schlecht. Eine Loseblattsammlung zu einzelnen Radverbindungen, ohne jeden Zusammenhang. Das ist etwas anderes, als wir uns unter einem ‚Konzept‘ vorstellen. Oder nehmen wir das in die Jahre gekommene Parkleitsystem und seine Beschilderung. Kurzum, es macht einfach Sinn, sich von professionellen Verkehrsplanern ein Grundlagenwerk zum Straßenverkehr in Brüggen schaffen zu lassen.

Praktisch ist da, dass das Land die Erstellung von Mobilitätskonzepten massiv fördert. Bis zu 80 Prozent der Kosten werden übernommen. Beispielsweise eine westfälische Gemeinde in der Größe Brüggens ließ 2021 ein solches Mobilitätskonzept im Wert von 63.000 EUR erstellen. Nach Abzug der Fördermittel müsste Brüggen rund 12.600 EUR aus eigener Tasche finanzieren. Ein Klacks im Vergleich dazu, dass wir eine einzige Kapelle im schlimmsten Fall völlig sinnlos versetzen lassen.

Der Antrag im Original als PDF-File.

Ein Kommentar

  • Erwin Nasarzewski

    Eine Versetzung der Kapelle war bei der Anlage des Kreises im Gespräch, ein Spiegel aber auch. Beim vorsichtigen Heranfahren an den Kreis ist alles ok.
    Die Einbahnregelung „Burgwall“ überdenken, aber bei Aufhebung der Regelung mit störendem Mehrverkehr rechnen, der Wohlfühlfaktor geht verloren. Ansonsten bestehende Einbahnregelungen unverändert belassen. Ein Gutachten kostet und liegt meistens in der Schublade. Die Radwege sind nicht überall optimal.

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