Antrag: Klimafolgenvorsorge Schwalm

Schwalm an der Brüggener Mühle

Die Starkregenereignisse Mitte Juli haben an kleinen Flüssen wie der Ahr oder der Erft gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels selbst Prognosen so genannter ‚Jahrhunderthochwasser‘ weit übertreffen. Einerseits sind Maßnahmen zum Klimaschutz wichtiger denn je, andererseits geht es jetzt nicht mehr nur darum, das Klima zu schützen, sondern ganz konkret auch die Bevölkerung bei uns vor Ort.

Die Schwalm ist als Niederungsfluss vergleichbar mit Teilen der Erft. Der ‚tote Wald‘ zwischen Vennmühle und Ortskern liegt genauso 35,5m über N.N. wie das Gebäude der Feuerwehr am Nauenweg. Umliegende Wohnbebauung wären von einem Hochwasser unmittelbar betroffen. Straßennamen mit ‚Bruch‘ (Sumpf), ‚Auen‘ (überflutete Gebiete), ‚Benden‘ (Feuchtwiesen) oder der Deichweg legen schon mit ihren Namen dar, wo sich der Fluss sein Bett zuerst zurück erobern wird. In Brüggen wurde weit ins ehemalige Schwemmland hinein gebaut. Übrigens kein neues Phänomen, die Burg Brüggen ebenso wie die untergegangene Burg Born wurden zu ihrem Schutz weit in den Sumpf hinein gebaut.

Dabei liegen die effizientesten Entlastungsgebiete bei plötzlichem Hochwasser nicht etwa in den Benden am Borner See, sondern weiter oberhalb auf Schwalmtaler Gebiet, zwischen Frankenmühle und Mühlrather Hof. Dieses Beispiel zeigt, dass nicht nur die Schwalm ein zusammenhängendes Gefüge bildet – die Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels ist eine Angelegenheit, die alle Schwalm-Anrainer von Erkelenz bis Beesel betrifft.

Deshalb beantragt die Wir, dass in einer großen Informationsveranstaltung alle an einem ‚Tisch‘ geholt werden sollen, Verwaltung und Politik aus den betroffenen Kommunen in D und NL ebenso, wie die Wasserwirtschaft und weitere im Zusammenhang tätigen Akteure. Dabei soll es nicht nur um Hochwasser gehen, sondern auch um Folgen von Trockenperioden, den Erhalt der Auwälder und eine dauerhafte Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen bezogen auf die Braunkohletagebaue.

Der Antrag vom 21.08 2021 wurde von der Gemeindeverwaltung am 25.08.2021 veröffentlicht und wird am 23.09.2021 in den Gemeinderat eingebracht.

Der Antrag als Original im PDF-Format.

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