Anfrage: Breitband in Neubaugebieten

Glasfaser in Brüggen

Laut dem Baugesetzbuch ist es Aufgabe der Gemeinde, die Anbindung von Wohngebäuden an die Wasser-, Abwasser und Stromnetze sicherzustellen – so auch in Neubaugebieten. Das Baugesetzbuch regelt hingegen nicht, dass Wohngebäude mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden müssen. Wir für Brüggen hält jedoch die Versorgung aller Haushalte mit einem Glasfaseranschluss für zwingend notwendig. Deshalb sollte für jedes Wohngebäude in der Gemeinde zumindest

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