Anfragen und Antrag GEIG-Novelle

Seit fünf Jahren gilt das ‚Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität‘, kurz ‚GEIG‘. Schrittweise werden Betreiber von Parkflächen dabei verpflichtet, für ausreichend Lademöglichkeit batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu sorgen. Noch vor dem 1. Juli verabschiedet die schwarz-rote Bundesregierung eine Novelle des GEIG. Demnach müssen ab dem 1. Januar 2027 auf öffentlichen Parkflächen mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens zehn Prozent der Stellplätze elektrifiziert sein. Davon ist die Burggemeinde derzeit noch weit entfernt. Ganze acht Ladepunkte befinden sich aktuell auf öffentlichen Parkflächen in den Ortskernen von Brüggen (2 x Kreuzherrenplatz, 2 x Nikolausplatz, 2 x Burgweiherplatz) und Bracht (2 x Bischof-Dingelstad-Platz). Auch private Betreiber bestimmter Parkflächen werden ab Januar stärker in die Pflicht genommen, zum Beispiel an Verbrauchermärkten oder an neu errichteten Mehrparteienhäusern. Ebenfalls am geplanten Schwimmbad muss jeder fünfte Parkplatz eine Lademöglichkeit besitzen.

Wie will die Burggemeinde damit auf eigenen Parkflächen umgehen und wie will die Gemeinde private Betreiber von Parkflächen mitnehmen? Immerhin ist es die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Kreis-Bauaufsicht, die die Vorgaben ab 2027 kontrolliert. Das möchte die WIR-Fraktion in zwei Anfragen wissen. Sie beantragt als Folge daraus, dass der Gemeinderat die schon bestehende Projektgruppe ‚Parkraumbewirtschaftung‘ mit der Begleitung des Themas beauftragt.

Anfragen und Antrag können hier im Original abgerufen werden.

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