Antrag: Verkehrsbereich Borner Mühle regeln

Das hat man ‚früher‘ so gemacht… was nicht innerörtlich ist, ist außerörtlich – und da gilt als Regelgeschwindigkeit Tempo 100. Nah an der Wohnbebauung gibt es heute innerhalb der Gemeinde so gut wie keine solchen Bereiche mehr, Ausnahme die Straße Borner Mühle. Sie verbindet die Boisheimer Straße mit der historischen Wassermühle. Von ihr gehen einige Straßen und Wege ab, zu den Sportplätzen auf dem Vennberg sind Junge und Ältere zu Fuß und mit dem Rad unterwegs. In Kürze erwacht auch das angrenzende Reitgelände zu neuem Leben. Die Straße Borner Mühle besitzt weder Gehsteig noch Radfahrstreifen. Höchste Zeit, den Verkehrsbereich angemessen zu regeln.

Dazu hat die WIR-Fraktion nun einen Antrag an den Gemeinderat vorgelegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Verkehrsbereich Borner Mühle einheitlich zu regeln. Eine wäre, die Ortseingangstafeln direkt an die Boisheimer Straße zu verlegen, dann befänden sich die Straßen und Wege innerorts und es würde Tempo 50 gelten. Oder der gesamte Bereich würde in die Tempo 30-Zone einbezogen, die ansonsten im gesamten Bereich Born besteht. Wofür man sich genau entscheidet, lässt der Antrag offen. Die Fraktionen sollen sich im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur auf eine angemessene Regelung verständigen, das gemeindliche Ordnungsamt soll mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises klären, was möglich ist.

Hier der Original-Antrag inkl. Fotos zum Download als PDF-File. Nachfolgend die zum Antrag gehörige Planskizze.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert