Anfrage: Wann setzt die Gemeinde den ‚Pollererlass‘ um?

Drei uasgebleichte Poller sperren die Zufahrt zu einem Radweg neben einer Hecke

Im Mai 2023 überreichte die Wir-Fraktion der Gemeindeverwaltung eine komplette Aufstellung aller Straßeneinbauten wie Poller, Doppelbügel oder Umfahrsperren im Gemeindegebiet. Jeder Standort ist in der Aufstellung mit Foto und eventuellen Defiziten ausgewiesen. Vielfach sind Poller derart ausgebleicht, dass die ursprüngliche Reflektorfarbe ihre Funktion nicht mehr erfüllt. Mit der Erhebung verband die Wir-Fraktion seinerzeit keine Forderung. Die Gemeindeverwaltung stellte aber in Aussicht „Ausgehend von dem vorgelegten Gesamtverzeichnis und der dort vorgenommenen sowie ergänzend eigener Einschätzung werden die einzelnen Punkte priorisiert und wie bisher nach und nach abgearbeitet.“ Bei einer Sichtung des Zustandes im November 2024 musste die Wir allerdings feststellen, dass sich am damaligen Zustand so gut wie nichts geändert hat!

Zwischenzeitlich hatte die Landesregierung im Januar 2024 einen Erlass zu ‚Verkehreinrichtungen und Verkehrshindernissen auf Verkehrsflächen auf denen Radverkehr zugelassen ist“ herausgegeben. Wegen des sperrigen Namens wird der Erlass kurz ‚Pollererlass‘ genannt. Inhaltlich geht es darin um die Frage, wann Poller und ähnliche Einbausperren rechtlich zulässig sind. Kurz gesagt: Wenn sie sich auf einer Verkehrsfläche befinden, nur dann wenn sie von einer Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurden. Zudem müssen solche Hindernisse rot-weiß reflektieren, damit sich niemand bei Dunkelheit an ihnen verletzt.

Daran, dass Poller & Co. in Brüggen noch dastehen wie einst im Mai, lässt sich erkennen, dass noch niemand Zeit hatte, den Erlass umzusetzen und die Gefahrenstellen zu entfernen. Wann das geschehen soll, will die Wir nun mittels einer offiziellen Anfrage an den Bürgermeister erfahren. Für den Fall, dass die Gemeinde nicht beabsichtigt, die rechtliche Einordnung umzusetzen, ist die Anfrage zugleich so formuliert, dass ein Ratsantrag daraus wird. In diesem Fall müssten die Fraktionen im Gemeinderat darüber beschließen, ob und wann der Erlass in Brüggen umgesetzt werden soll.

Die Originalanfrage im PDF-Format ist hier verlinkt.

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