Aussprache zu Grundsteuern ab 2025 beantragt
Baldmöglich muss der Gemeinderat Entscheidungen zu den Steuerhebesätzen treffen, die ab Januar 2025 gelten sollen. Erst unmittelbar vor den Sommerferien beschloss dazu der NRW-Landtag wichtige Vorgaben, so dass in Brüggen noch keine Beratungen stattfinden konnten. Da das Thema jedoch nicht nur komplex ist, sondern auch auch Wechselwirkungen verursachen kann, hat die Fraktion Wir für Brüggen nun eine Aussprache der Fraktionen im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 17. September beantragt.
Mit viel Vorlauf wurde in den vergangenen Jahren die Grundsteuer reformiert. Zwar werden ab 2025 die einen mehr und die anderen weniger bezahlen müssen, das ganze soll aber ‚aufkommensneutral‘ geschehen, in der Summe sollen also alle gemeinsam wieder Steuern in gleicher Höhe bezahlen. Dazu, wie das geschehen kann, hat die Landes-Finanzverwaltung der Gemeinde Brüggen zwei Vorschläge unterbreitet. Entweder könne die Grundsteuer B auf bebaute und unbebaute Grundstücke für alle gleich sein oder die Gemeinde könne – grob gesagt – zwischen Wohnbaugrundstücken und Gewerbegrundstücken unterscheiden. Dazu schlägt das Finanzministerium unterschiedliche Steuerhebesätze vor, die erkennen lassen, dass im ersten Fall private Hausbesitzer und im zweiten Eigentümer von Gewerbeimmobilien zukünftig stärker belastet werden. Davon unabhängig darf die Gemeinde ‚baureife‘ Grundstücke aus der Grundsteuer B ausklammern und dafür eine höhere Grundsteuer C erheben. Mit der Grundsteuer C sollen Baulücken geschlossen werden, um zusätzliche Neubaugebiete zu vermeiden, die kostspielig sind, Flächen verbrauchen und wertvolles Ackerland vernichten.
Fest steht: Wenn wir an dem einen Schräubchen drehen, wirkt sich das auf andere Bereiche aus. Deshalb soll nach dem Antrag der Wir ein ausführlicher Austausch der Fraktionen stattfinden, wo sonst oft nur Positionen vorgetragen werden.
Der Original-Antrag auf Aussprache zu den Grundsteuern im PDF-Format.