Kreis soll Radwegbenutzungspflicht aufheben

Radweg Benutzungspflicht Schutzstreifen

Die Wir-Fraktion fordert per Antrag ein, dass die Radwegbenutzungspflicht an Teilen der Brüggener Straße in Bracht aufgehoben wird. Dazu soll die Gemeinde die zuständige Straßenverkehrsbehörde auffordern.

Zur Zeit verläuft ein kombinierter Geh-/Radweg von der Ampelanlage B221/Brüggener Straße links der Fahrbahn bis kurz hinter der Brachter Mühle. Die Strecke ist mit blauen Verkehrsschildern ‚Kombinierter Geh-/Radweg‘ beschildert und somit nach der Straßenverkehrsordnung für alle Radfahrenden benutzungspflichtig. Ab Höhe der kleinen Seitenstraße Roßweg verläuft parallel zum Geh-/Radweg ein Fahrradschutzstreifen, der jedoch wegen der Benutzungspflicht auf der gegenüber liegenden Seite gar nicht benutzt werden darf. Da die Brüggener Straße ein häufig genutzter Schulweg ist, verleitet der unsinnig angelegte Schutzstreifen insbesondere unerfahrene Verkehrsteilnehmer zu der Annahme, dass sie dort fahren dürften. Bei einem Unfall jedoch wäre das Recht jedoch auf Seiten des Unfallgegners.

Da es aus Sicht der Fraktion Wir für Brüggen nicht praktikabel ist, den mit Farbe aufgebrachten Fahrradschutzstreifen zu entfernen, muss die Benutzungspflicht auf dem Geh-/Radweg aufgehoben werden. Dazu verweist die Wir darauf, dass in der Situation mit Piktogrammen gearbeitet werden kann.

Als kreisangehörige Gemeinde darf Brüggen keine Verkehrszeichen aufstellen oder abhängen, daher muss sich die Gemeinde nun an den Kreis Viersen wenden, der den Missstand verursacht hat und somit auch auf seine Kosten beseitigen muss.

Original-Antrag im PDF-Format inkl. Fotos und Karte

Ein Kommentar

  • Wenn man den Radweg bis zum Kreisverkehr weiter fährt , meinen viele Radfahrer man kann den Kreisverkehr um gehen. Somit fahren sie auf dem Bürgersteig Königstrasse weiter, direkt in die Bus
    haltestelle. Vielleicht kann auch da ein Piktogram für Orientierung helfen.
    Mit freundlichen Grüßen Karla Kieseler

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