Weitergabe von privaten Adressdaten

Widerspruch Bundesmeldegesetz

Auch die Burggemeinde darf die Adressdaten ihrer Bürgerinnen und Bürger an Religionsgemeinschaften, Parteien, Adressbuchverlage oder die Bundeswehr weitergeben. Es sei denn, die Bürgerinnen und Bürger haben dem zuvor ausdrücklich widersprochen. So steht es im Bundesmeldegesetz. Uns fiel das Thema durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Viersen in die Hände – einer Publikation, die nun wirklich kaum jemand kennt, geschweige denn liest. Darin weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten widersprechen müssen, wenn die Daten nicht weitergegeben werden sollen.

Wir für Brüggen meint: Es muss den Menschen leicht gemacht werden, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dazu gehört auch, dass die Gemeinde ihre Bürgerinnen und Bürger dort informiert, wo die es auch wahrnehmen – und nicht in einem Blättchen, das nur erscheint, um am Ende sagen zu können, man habe die Information ja veröffentlicht.

Nach Informationen der Gemeindeverwaltung wird der Widerspruch mit dem geplanten Start der neuen Webseite einfacher zu finden sein, denn tatsächlich ist es bereits heute auf einer Unterseite von www.brueggen.de möglich, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen. Allerdings steht die Adresse weder im besagten Amtsblatt, noch führen auf der Webseite sinnvolle Suchbegriffe wie ‚Bundesmeldegesetz‘ zum Formular. Das ist das genaue Gegenteil von ‚leicht machen‘. Wir möchte dem Defizit abhelfen und weist gerne darauf hin, dass das Formular hier zu finden ist: https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6373a3ae47a5850db8d6119a

Das Formular ist flott ausgefüllt. Lediglich zum Schluss wird es etwas verwirrend. Bei der Übersicht zum Drucken, Speichern und anderen Optionen muss man den Widerspruch nochmals ausdrücklich ‚Einreichen‘ bevor er tatsächlich versendet wird.

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