Keine Pseudobepflanzung von Schottervorgärten mehr

Schottervorgarten

Die Fraktion Wir für Brüggen hat den Antrag an den Gemeinderat gestellt, dass die Gemeinde in Sachen Schottervorgärten die Vorgaben der Landes-Bauordnung umsetzen soll. Dort steht, dass Vorgärten zu mindestens 50 Prozent begrünt sein müssen. Erst Ende Juli brachte Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ein Verbot von Schottergärten ins Gespräch! Grund für die ‚klare Kante‘ aus ungewohnter politischer Richtung sind Tricksereien, mit denen Hauseigentümer die Vorgaben der Landesbauordnung umgehen – bislang gelten auch Blumentöpfchen oder vertrocknete Grasbüschel als Begrünung.

Schon Mitte 2018 stellten die Mitglieder der Wir-Ratsfraktion den Antrag, in zukünftigen Baugebieten eine Begrünung der Vorgärten vorzusehen. Die ‚Hamwerimmerschonsogemacht‘-Fraktion im Brüggener Gemeinderat tat sich damit so schwer, dass es erst im Sommer 2019 zu einer Entscheidung kam. Vor drei Jahren beschloss der Rat, dass Vorgärten in Neubaugebieten zu einem Drittel begrünt sein müssen. Was niemand zu diesem Zeitpunkt gemerkt hatte: Zwischenzeitlich hatte das Land die Bauordnung geändert und darin festgesetzt, dass Vorgärten begrünt sein müssen. Gemeint ist damit – und darauf hob Ministerin Scharrenbach jetzt ab – dass nicht eine Pseudobepflanzung gemeint ist, sondern tatsächlich mindestens 50 Prozent der Gartenfläche bepflanzt sein muss.

In ihrem Antrag bezieht sich die Wir-Fraktion nun ausdrücklich auf alle zum jetzigen Zeitpunkt noch unbebauten Grundstücke. Wir geht davon aus, dass die Gemeinde nicht umhin kommt, die Vorgaben aus der Landesgesetzgebung umzusetzen. Der Antrag vom 5. August wird in die Ratssitzung am 6. September eingebracht werden.

Der Antrag der Wir im Original als PDF.

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