Gutscheine statt Grundsteuersenkung
Als Reaktion auf die Belastung von Menschen und Unternehmen durch die Corona-Auflagen hat die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen neben der Gewerbesteuer auch die beiden Grundsteuern A und B zu senken. Da von der Senkung der Grundsteuer A in Brüggen vor allem Waldbesitzer profitierten und von der Senkung der Grundsteuer B in erster Linie Hausbesitzer, haben die Mitglieder unserer Ratsfraktion einen Alternativweg vorgeschlagen. Demnach sollen in gleichem finanziellen Umfang Einkaufsgutscheine an alle Einwohnerinnen und Einwohner ausgegeben werden. Diese Einkaufsgutscheine sollen bei Unternehmen vor Ort einzulösen sein. Während ein Hausbesitzer seine Steuersenkung im schlechtesten Fall bei Amazon ausgibt, kämen die Gutscheine vor allem mehrköpfigen Familien zugute, also solchen mit Kindern. Zudem bliebe das Geld in Brüggen und unterstützte nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, sondern im zweiten Schritt auch die örtlichen Unternehmen. Wer für sich feststellt, einen solchen Gutschein nicht zu benötigen, soll ihn an ortsansässige Vereine spenden können.
Zur Senkung der Gewerbesteuer von 418 auf 400 so genannte ‚Hebesatzpunkte‘ (entspricht ca. 4,3%) unterstützen unsere Fraktionsmitglieder den Verwaltungsvorschlag. Eine solche Senkung wurde unsererseits bei den Haushaltsberatungen der vergangenen vier Jahre beantragt und stets von der Mehrheit abgelehnt.
Update vom 28.05.2020: Der Finanzausschuss hat sich darauf verständigt, dem Verwaltungsvorschlag nicht zu folgen.