Tempo 30 für die Borner Straße beantragt
Am 28. April 2020 änderte der Deutsche Bundestag die Straßenverkehrsordnung. In der ‚9. Novelle‘ der StVO wird unter anderem festgesetzt, dass Autofahrer einen 1,50m breiten Sicherheitsabstand einhalten müssen, wenn sie Radfahrer überholen. Eine derartige Empfehlung gab es zwar schon lange, doch war sie bei Unfällen weder versicherungsrelevant, noch wurde sie bei der seit 2018 mühsam erarbeiteten Neugestaltung der Borner Straße ausdrücklich berücksichtigt. Zwar soll es nach dem Entwurfsplan in Zukunft beidseitig der Borner Straße mit 1,85m großzügig bemessene Radfahrstreifen geben, doch reicht das zur Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands nicht aus.
Um nun nicht die mit den Stimmen aller Ratsfraktionen so weit vorangetriebene Planung größtenteils einstampfen zu müssen, haben die Mitglieder unserer Ratsfraktion beantragt, die Höchstgeschwindigkeit nach dem Umbau der Borner Straße auf maximal 30km/h festzusetzen. Während die Neuplanung vor dem Gesundheitszentrum schon jetzt 20km/h vorsah und vor dem Katharinenhof Tempo 30, sollte die Strecke von der B221 entlang der Märkte noch Tempo 50 betragen.
Update vom 18.06.2020: Weil die Festlegung auf 30 km/h dazu geführt hätte, dass die Gemeinde beantragte Fördermittel für den Ausbau der Borner Straße nicht erhalten hätte, zogen die Mitglieder unserer Fraktion den Antrag vor Behandlung zurück. Damit wurde kein Beschluss gefasst und das Thema kann nach Fertigstellung des Umbaus erneut behandelt werden.