Antrag: Tierheimhunde steuerfrei

Hund , Archivbild

Vor fünf Jahren lehnte der Brüggener Gemeinderat den Antrag ab, Hunde für ein Jahr von der Hundesteuer zu befreien, wenn sie zuvor aus dem Tierheim geholt wurden. Seither führten zahlreiche Städte und Gemeinden diese Hilfe zur Vermittlung von Tierheimhunden ein. Deshalb haben die Mitglieder unserer Ratsfraktion ihren Antrag nun erneut gestellt. Ziel sei es, sowohl die Allgemeinheit von den Kosten für die Unterbringung zu entlasten, als auch den Tieren einen Aufenthalt im Tierheim zu ersparen. Für den ersten Hund in einem Haushalt fallen in der Burggemeinde 78,00 EUR Hundesteuer pro Jahr an. „Bei jährlichen Kosten von fünfhundert bis tausend Euro für Futter, Ausstattung und Versicherung fällt der Steuerbetrag nicht sehr ins Gewicht“, meint Fraktionsvorsitzender René Bongartz, „allein das Wissen darum, dass es die Steuerentlastung gibt, wird aber für viele ein Anreiz für einen Besuch im Tierheim sein.“

Offen bleibt im Antrag, für welche Tierheimhunde die Steuerbefreiung gelten soll. Die Mitglieder unserer Ratsfraktion bitten Rat und Verwaltung abzuwägen, ob nur Tiere aus dem für Brüggen zuständigen Matthias-Neelen-Tierheim in Lobberich, aus dem Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen oder ganz Deutschland begünstigt sein sollen. Allein, dass für die Steuerbefreiung ein Beleg des Tierheims vorliegen muss, machen sie zur Vorgabe in ihrem Antrag.

Update: Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 30.02.2020 zur Beratung in den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss tagte infolge der Corona-Krise am 28.05.2020 nur in reduzierter Form. Ein Beschluss zum Antrag kann in der Finanzausschusssitzung am 20.08.2020 gefasst werden

Ein Kommentar

  • Zum neuen Jahr 2021, haben wir einem zweiten Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause gegeben. Leider müssen wir nun feststellen, dass die Gemeinde Brüggen in der Hinsicht Steuererleichterung sehr engstirnig und nicht sehr bürgernah agiert. Unser Zweithund kommt von einem Tierschutzverein in MG und war auf einer Pflegestelle in Nettetal-Schaag. Eine Nachfrage ergab dann leider, dass sich die Steuererleichterung nur auf Hunde aus dem Tierschutz des Kreises Viersen bezieht. Meine Meinung ist jedoch, dass hier rein das Wohle des Tieres im Vordergrund stehen sollte, egal aus welchem Tierschutz dieses Tier kommt.
    Vielleicht kann man da noch mal nachschärfen um den Anreiz größer zu machen.

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